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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 2025)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Designleistungen von Oxana Pisarskaia (nachfolgend „Designer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot bestätigt, eine Anzahlung leistet oder der Designer mit der Arbeit beginnt.

Der Vertrag endet, wenn die vereinbarte Leistung vollständig erbracht und bezahlt wurde.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt kreative Dienstleistungen wie z. B. Logodesign, Grafikdesign, die Gestaltung von Printprodukten, Social-Media-Designs sowie auf Wunsch die Druckabwicklung.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsvereinbarung.

4. Zahlung

Die Zahlung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Angebots.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung erforderlich sein.

 

5. Nutzungsrechte

Alle Designs unterliegen dem Urheberrecht und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Designers.

Nach Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Ergebnissen.

Der Designer darf die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zeigen (z. B. auf der Website oder in sozialen Medien).

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte wie Texte, Bilder oder Namen rechtlich genutzt werden dürfen.

Für mögliche Rechtsverletzungen haftet der Auftraggeber.

 

7. Haftung

Der Designer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

8. Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, sobald die finalen Dateien übergeben wurden und innerhalb von 14 Tagen keine Beanstandungen erfolgen.

 

9. Kündigung

Beide Seiten können den Auftrag bis zur vollständigen Fertigstellung kündigen.

Bereits erbrachte Leistungen können in Rechnung gestellt werden, eine Anzahlung kann entsprechend einbehalten werden.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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